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Deutschland

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Mitglied werden

kann, wer die Aufnahmekriterien, hier insbesondere die §§ 4 und 7 der Satzung, erfüllt.


§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag grundsätzlich jede natürlichePerson werden, die nachstehende Voraussetzungen erfüllt:

1. Polizeibeamte oder Angehörige gleichgestellter Behörden wie z.B. Justizvollzug, Justizverwaltung, Militärpolizei, Feldjäger, Zollverwaltung oder gleicher Organe anderer Staaten ist, diese Personen, Beamte und Beschäftigte sind gleichzusetzen, müssen gleichzeitig das dienstliche Recht zur Festnahme von Personen haben und

2. Besitzer eines Kraftrades ist oder den Erwerb eines Kraftrades innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Aufnahmeantrages anstrebt und

3. Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse A oder vergleichbare Klasse anderer Staaten ist oder in den nächsten sechs Monaten erwirbt und

4. alle nationalen Gesetzte und Vorschriften sowie die internationalen Satzung der „BLUE KNIGHTS INTERNATIONAL ® “, Law Enforcement Motorcycle Club anerkennt.

a) Die unter Nr.1 genannten Personen können eine Mitgliedschaft erwerben, indem sie einen Aufnahmeantrag stellen und die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nachweisen.

b) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages. Die Mitglieder erteilen dem Verein eine Einzugsermächtigung zur Erhebung der Beiträge.

(2) Diese Vorschriften des Absatz 1 gelten entsprechend für Pensionäre und Berentete.

§ 7 Ehe- und Sozialpartner
Die Ehe- und Sozialpartner der Mitglieder haben einen Anspruch auf beitragsfreie Mitgliedschaft, sofern sie nicht selbst die für den Erwerb der Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen des § 4 erfüllen.